Trotz, oder gerade wegen der Allverfügbarkeit von Informationen halten sich Thesen über die die Nicht-Existenz der Bundesrepublik hartnäckig. Leider werden solche Thesen selten sachlich zu widerlegen versucht, – und statt dessen ihre Anhänger als Spinner oder Verschwörungstheoretiker bezeichnet. Weder ist diese Vorgehensweise sehr freundlich, noch ist zu erwarten, dass die Gefahr die von geschlossenen Weltbildern ausgeht dadurch reduziert wird. Im folgenden möchte ich mich daher der Theorie, Deutschland sein eine Firma widmen und einen Teil dazu beitragen, dieses Missverständniss aufzuklären.

In zahlreichen Blogs, in Facebookgruppen und auf den Kanälen von Youtube-Wissenschaftlern wird die BRD-GmbH-Verschwörung1 vertreten. Dabei geht es darum, dass Deutschland kein eigentlicher Staat sei, und wir nicht seine Bevölkerung. In Wirklichkeit existiere das Deutsche Kaiserreich in zweiter oder dritter Instanz fort und wir wären alle angestellte einer Art Nachlassverwaltung, der Bundesrepublik Deutschland GmbH.

Die meisten der für diese Sicht vorgebrachten Punkte lassen sich gewöhnlich leicht widerlegen – entsprechende Gespräche habe ich in den letzten Jahren tausende geführt. Um meine Argumente nicht dauerhaft wiederholen zu müssen sollen hier die Gängigsten aufgeführt und erklärt werden. Dabei erfolgt erst eine kleine geschichtliche Betrachtung, und am Ende werde ich Position zu den verschiedenen Einzel-Argumenten der Anhänger dieser Theorie beziehen. Es kommt teilweise zu Wiederholungen, damit auch die Abschnitte auch Einzeln heran gezogen werden können.

Ist Deutschland ein Staat?

Allem voran ist zu sagen, dass niemand die Bestimmungsgewalt hat, zu sagen was ein Staat sei. Sowohl durch die Geschichte, als auch durch die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen wird dieser Begriff sehr unterschiedlich verwendet. Eine einheitliche und allgemeingültige Formulierung von Staatsmerkmalen hat es also bisher nicht gegeben, – und dies wird es wohl auch nie.

Historisch hat man sich bereits lange vor der Neuzeit an verschiedene Definitionen versucht, die entweder tautologisch waren,2 unter einem Staat lediglich eine freie Ansammlung von (meist privilegierten) Individuen verstanden, oder aus juristischer Perspektive für unsere Überlegungen uninteressant sind.

Georg Jellinek kam 1900 auf die Ideen, einen Staat vom Vorhandensein drei verschiedener Elemente abhängig zu machen: dem Staatsgebiet, dem Staatsvolk, sowie der Staatsgewalt. Max Weber hat den gleichen Gedanken 1980 soziologisch ausgedrückt und noch mit dem Legitimitätsgedanken versehen – also der Behauptung, dass eine Herrschaft auch rechtmäßig sein muss: „Staat ist diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes (…) das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht.“ Diese Definitionen bergen jedoch mehrere Schwierigkeiten, wenn wir sie auf bestehende „Staaten“ anwenden wollen.

So verfügt der Vatikanstaat über keine eigene Staatsbevölkerung im eigentlichen Sinne, in Somalia existiert faktisch keine Staatsmacht, und in der Geschichte gab es immer wieder Regierungen, die vorübergehend ohne Staatsgebiet aus dem Exil operieren mussten. Wenn wir uns jetzt noch fragen, wer beispielsweise die Herrschaft Chinas über das Land (Staat!) Tibet, oder der USA über den ehemaligen Inselstaat Hawaii verbindlich von aussen legitimieren sollte, stellen wir fest, dass es dafür keine hinreichende Instanz gibt. Legitimiertes Recht wurde und wird vielfach durch faktisches Recht gesetzt.3

Nicht nur trägt die für Deutschland herrschaftsbeanspruchende Verwaltungsinstitution den Namen eines Staates, sondern sie kann eine große Zahl Menschen auf einem mehr oder weniger genau eingegrenzten Gebiet ihre Bevölkerung nennen. Staatsmacht, Staatsgebiet und Staatsvolk sind also gegeben. Eine Legitimation der Herrschaft wird über Wahlverfahren und die Verfassung gegeben. Da dieser Anspruch von einer deutlichen Mehrheit der ansässigen Bevölkerung getragen wird, scheint auch die Legitimität gegeben zu sein. Neben der faktischen Behandlung Deutschlands als ein Staat – was wie ich oben erwähnte ausschlaggebend ist – verfügt die BRD sogar offensichtlich über die historischen Definitionsmerkmale.

Die Deutsche Verfassung

Nun habe ich gerade die Verfassung der Bundesrepublik erwähnt. Damit habe ich natürlich das Deutsche Grundgesetz gemeint. Ähnlich wie beim „Staat“, gibt es auch hier keine einheitliche und verbindliche Perspektive, wie denn eine „Verfassung“ genau auszusehen habe oder woraus sich ihre Legitimität ableiten ließe – geschweige denn, wie sie zu benennen sei. Gemeinsam haben aber alle Definitionen, dass sie von einer Verfassung als das zentrale Rechtsdokument ausgehen, welches den grundlegenden Aufbau, sowie einige wichtige Staatsprinzipien festlegt. Dazu gehören auch die Definition der Staatsmacht, des Staatsvolk und der Staatsgewalt. All das ist im Grundgesetz gegeben, es definiert die Staatsmacht, ein Staatsgebiet und eine Staatsbevölkerung – darüber hinaus legt es die Grundrechte und Staatprinzipen fest. Das Grundgesetz erfüllt also vollständig die Funktion einer Verfassung. Es wird als Verfassung behandelt und ist somit eine Verfassung.4 Der Name und die Entstehungsgeschichte spielen dabei keine Rolle.

Ein Blick in die Geschichtsbücher kann uns helfen heraus zu finden, warum denn die deutsche Verfassung nicht auch so genannt wird, und warum sie nicht in einem Volksentscheid beschlossen wurde.

Ursprünglich war das Deutsche Grundgesetz nämlich gar nicht als Verfassung gedacht. Es sollte ein Übergangsdokument darstellen, welches die Möglichkeit einer erhofften zeitnahen Wiedervereinigung der West- und Ostzone herausstellte. Aus diesem Grund verweigerten ihm SPD und CDU nicht nur den Namen „Verfassung“, sondern lehnten auch eine Volksabstimmung für ein solches „Provisorium“ ab. Statt einer „Verfassunggebenden Versammlung“ entschied ein „Parlamentarischer Rat“, anstelle einer „Verfassung“ beschloss man ein „Grundgesetz“.

Der föderale Aufbau der Bundesrepublik, sowie Artikel 146 der deutschen Verfassung sind noch Hinweise auf diese Ereignisse. Nach und nach wurde das Grundgesetz durch Rechtspraxis in die Rolle einer vollwertigen Verfassung erhoben.

Eine Volksabstimmung ist für den Einsatz einer Verfassung nicht erforderlich – die meisten Verfassungen weltweit wurden nicht per Volksabstimmung eingesetzt.

Das „Aufwerten“ des Grundgesetzes in den Rang einer Verfassung geschah einerseits durch die Alliierten, um der deutschen Bevölkerung wie bereits vor Inkrafttreten des Grundgesetzes geplant die Möglichkeit zu geben „für sich die die politischen Organisationen und Institutionen zu errichten, die es ihm ermöglichen werden, eine regierungsmäßige Verantwortung () zu übernehmen(Quelle oben verlinkt).5 Andererseits, wurde diese Entwicklung auch von der westdeutschen Regierung bestärkt, in dem sie im Laufe der Jahrzehnte nach dem Krieg gegenüber der DDR eine „Aussen“-politik entwickelte. In der fortlaufenden Geschichtsschreibung wurde Deutschland zusehends als souveräner Staat behandelt und somit anerkannt – und mit ihm das Grundgesetz als seine Verfassung. Wie bei so viel völkerrechtlichen Fragen, wurde aus einer Gewohnheit also schlussendlich geltendes Recht.

Deutschland ist ein Bundes-Staat

Relevant ist auch, dass Deutschland als Bundes-Staat ein Zusammenschluss verschiedener Länder mit unterschiedlich stark ausgeprägten eigenstaatlichen Strukturen seiner Teilländer darstellt. Diese Teilländer sind mehr oder weniger eigene Staaten – die sich wiederum einen gemeinsamen Überbau („Bund“) gegeben haben. Dies drückt sich eben auch dadurch aus, dass es die Ministerpräsidenten dieser Länder waren, die den deutschen (Landes-)Parlamenten die Aufgabe übertrugen, eine Vertretung zu wählen, die „ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte“ ausarbeiten sollten. Das in Artikel 28 Absatz 1, Satz festgeschriebene „Homogenitätsprinzip“ sollte gewährleisten, dass kein Teilstaat in der Lage sein sollte, seine Landesverfassung im Widerspruch zu Bundesverfassung auszurichten. Durch Artikel 31 GG „Bundesrecht bricht Landesrecht“ ist dieser Anspruch bekräftigt und juristisch zusätzlich gesichert.

Sollte das Grundgesetz also demnach zu einem Zeitpunkt seine Gültigkeit verlieren, gälte nicht etwa eine deutsche Reichsverfassung, sondern die jeweiligen Landesverfassungen. Wie man es also dreht und wendet, das deutsche Kaiserreich, und auch das 3. deutsche Reich würde nicht wieder auferstehen.

Völkerrechtliche Verträge und Souveränität.

Aus dem verständlichen Interesse der Siegermächte, die Kontrolle über die Entwicklung eines neuen Staates der kurze Zeit vorher halb Europa vernichtet und einen großflächigen industriellen Massenmord begangen hatte,zu behalten, ergaben sich natürlich zahlreiche Souveränitätseinschränkungen. Für die junge Republik. Weder wollte man riskieren, dass Deutschland erneut zu einer Diktatur würde – was eine weitreichende Überwachung und eine umfassende Propaganda rechtfertigte6noch konnte man einen möglicherweise steigenden Einfluss der Sowjetunion zulassen – was zu großen Investitionen, Krediten – und ebenfalls zu Propaganda führte.

Selbst als im Laufe der Jahrzehnte beide Befürchtung ihren Nährboden zu verlieren schienen, kam es aber natürlich nicht zu einer Aufgabe aller Sonderbefugnisse der Siegermächte. Welcher staatliche Akteur sollte schließlich gewillt sein, einfach aus Nächstenliebe oder Naivität auf nützliche Privilegien gegenüber jemand anderem zu verzichten? Auch die Bundesrepublik hat und hatte nicht an der Auflösung aller Verträge ein Interesse. So hat die deutsche Regierung vor kurzem eindrucksvoll bewiesen, dass sie ruhig gerne ihre „geheimdienstlichen Informationen“ auch weiterhin mit den USA teilt, – sofern diese sich im Gegenzug ebenfalls mit Informationen und Analysen erkenntlich zeigt. Deutschland verzichtet also höchstwahrscheinlich bewusst auf ein Stück Souveränität – da der daraus gewonnenen Nutzen als überwiegend empfunden wird.

Dass das aber nicht allen Siegermächten gefallen muss, war wiederum auch kürzlich erkennbar, als sich herausstellte, dass Deutschland auch Frankreich ausspionierte/ausspionieren musste. Hier merkt man ein Mal mehr, dass die politischen Ziele der globalen Akteure oft viel zu widersprüchlich sind um ernsthaft von einer geheimen Weltregierung gesteuert werden zu können,7 als auch, dass Staaten sich stets in ein Netzwerk verschiedener Ansprüche und Interessen eingebettet sehen. Es gibt keine zwei Lager, die sich unversöhnlich gegenüber stehen, sondern zahlreiche Zweckbündnisse und Abkommen. Auch zwischen den USA und Frankreich gibt es zahlreiche Verträge, und offensichtlich existieren solche zwischen Frankreich und Deutschland.

Diese gegenseitige vertragliche Abhängigkeit beeinflusst aber nicht grundsätzlich die generelle Souveränität eines Staates. Wenn ein Küstenstaat sich beispielsweise mit seinen Nachbarstaaten auf bestimmte Regelungen zum Dammbau einigt, dann schränkt er seinen eigenen Entscheidungsspielraum freiwillig ein. Er ist damit aber dennoch nicht zwangsweise weniger souverän – so kann er schließlich die Verträge jederzeit grundlos kündigen. Das ist auch Deutschland in Bezug auf wahrscheinlich bestehende Geheimverträge mit den ehemaligen Siegermächten möglich – allerdings dürfte dies mit relativ hohen Kosten verbunden sein.8

Wir haben bis hierhin also festgestellt, dass Deutschland die Bedingungen eines Staates erfüllt, eine Verfassung besitzt, und über eine ausreichende Souveränität verfügt. Es gibt dennoch einige Sachverhalte, die immer wieder heran gezogen werden, um zu bekräftigen, dass es sich bei Deutschland um eine Firma oder zumindest einen Vasallen handele. Diese Diskussionspunkte möchte ich nun im Einzelnen besprechen. Diese Liste ist unvollständig, und werde versuchen sie regelmäßig angemessen zu erweitern.

1. Wenn Deutschland keine Firma ist, warum wurde sie dann im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eingetragen?

Im Handelsregister ist nicht die „Bundesrepublik Deutschland“ eingetragen, sondern die „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ ist eine von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrages gegründete Organisation zur Übernahme verschiedener Finanzaufgaben – vorrangig die der Haushaltsführung. Sie übernimmt – in eingeschränktem Sinne – die Rolle des Buchhalters der Bundesrepublik.

Die Gründung verschiedener Verwaltungsuntereinheiten mit verschiedenen Rechtsformen ist bei der Koordinierung einer so komplexen Organisation wie einem Staat einfach sehr nützlich. Die Bundesrepublik hat daher wie andere Staaten auch, viele verschiedener Organisationen in verschiedenen Rechtsformen gegründet. Diese sind logischerweise immer an den Aufgaben und Anforderungen der Institution ausgerichtet. Ein Grund, warum die „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ in Form einer GmbH gegründet wurde, besteht darin, dass sie einen reinen Dienstleister ohne jede eigene Weisungsbefugnis darstellt. Ihren genauen Aufgaben- und Handlungsbereich darf sie nicht wie andere GmbH selber festlegen, sondern dieser wird durch §1 des „Bundeschuldenwesengesetzes“, sowie ebenfalls §1 des „Gesetzes zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes“9 bestimmt. Was genau dann in einem spezifischen Steuerjahr zu tun ist, wird über das jeweilige Haushaltsgesetz festgelegt. Dieses wird vom deutschen Bundestag beschlossen.

2. Aber manche Politiker sprechen doch sogar von einer Firma!

Ja, Politiker reden viel, wenn der Tag lang ist. Und wie jeder andere Mensch benutzen Politiker Metaphern und konkrete Bilder um etwas zu beschreiben oder eine Meinung auszudrücken. Besonders Analogien werden in politischen Debatten oft genutzt, um auf einen vermeintlichen Missstand hinzuweisen.

Bei der häufig „zitierten“ Rede von Sigmar Gabriel aus dem Jahr 2010 wirft dieser der Regierung Merkel vor, dass sie eine Politik verfolge, die gegen die Bedürfnisse der Menschen gerichtet sei. Das ist nichts Besonderes, denn zum Zeitpunkt der Rede befand sich Deutschland mal wieder mitten im Wahlkampf. In dieser Phase geben sich alle Seiten Mühe, zu erklären, warum die eigene Partei das bessere Programm als die Gegnerparteien vertrete – und warum deren Politik unmenschlich sei. Auch hier kann man nur dann eine Bestätigung der BRD-GmbH-These vermuten, wenn man nicht nur den gesamten Kontext ignoriert, sondern sich noch nicht die Mühe macht, die gesamte Rede anzuhören.

3. Warum heißt es Personal- und nicht Personenausweis?

Selbst wenn die Bezeichnung „Personalausweis“ sich tatsächlich auf den Begriff „Personal“ zurück führen ließe, – zum Beispiel weil ihn früher nur diejenigen mit Arbeit bekommen hätten – so bliebe dies ohne rechtlichen Einfluss auf die Stellung seines Inhabers, denn alleinig rechtsgültig sind die entsprechenden Gesetze und die Verfassung.

Tatsächlich werden auf dem Personalausweis die amtlichen Personendaten oder „Personalien“ festgehalten – also Daten, die die Person betreffen. Der BegriffPersonalausweis“ leitet sich also nicht von „Personal“, sondern von eben jenen „Personalien“ ab.

Personalien können verschiedenste Angaben zu einer Person sein. Als amtliche Personalien gelten in Deutschland:

  • Vor-, Familien- und Geburtsname
  • Ort der Geburt
  • Tag der Geburt
  • Familienstand
  • Berufsbezeichnung
  • Wohnanschrift (Wohnort und Straße mit Hausnummer)
  • und die Staatsangehörigkeit

Nicht alle diese Angaben werden auf allen amtlichen Ausweisdokumenten festgehalten. So findet sich heute beispielsweise auf dem Personalausweis keine Angabe zum Beruf.

Nun könnte man entgegen halten, dass ja auch ein „Mitgliedsausweis“ – beispielsweise eines Sportvereins – nicht „Mitgliedsdatenausweis“ heißt. Hier kann erkannt werden, dass es keine rechtsverbindlichen Regelungen für die Bezeichnungen von Identifizierungsdokumenten gibt. Während die Bezeichnung „Personalausweis“ sich auf die Angaben auf dem Dokument bezieht, beschreibt „Mitgliedsausweis“ durchaus die Stellung des Inhabers. Ein „Büchereiausweis“ hingehen betont den Ort der Gültigkeit und ein „Führerschein“ oder „Reisepass“ entleiht seine Bezeichnung der mit ihm verknüpften Tätigkeit (das Führen eines Autos, bzw das Reisen).

Es ist darüber hinaus ein juristischer Grundsatz, einen Text oder Vertrag stets so auszulegen wie ihn der Autor oder die Vertragspartner verstanden haben. Da eindeutig (a.A.: Puppe10) davon auszugehen ist, dass jemand bei der Beantragung eines Personalausweises nicht die Absicht hat, sich einer lebenslangen Versklavung zu unterwerfen, wäre kein entsprechender Wille zum Vertragsabschluss vorhanden – und somit auch kein Vertrag zustande gekommen. Eine Argumentation wie sie von zahlreichen Youtube-Juristen vorgetragen wird, würde als an ihren eigenen Grundannahmen – ein streng juristischen Auslegung – scheitern.

(Übrigens kann man auf den Personalausweis theoretisch vollständig verzichten. Auch der Reisepass kann als amtliches Ausweisdokument dienen.

Selbst der Führerschein oder die Geburtsurkunde können in manchen (!) Bereichen die Funktion des Personalausweises ersetzen.)

4. Warum heißt es in der Beschreibung der Staatsangehörigkeit „deutsch“, und nicht „Deutschland“?

Vorweg eine Bemerkung: Im deutschen Personalausweis wird die Staatsangehörigkeit tatsächlich nicht rechtsverbindlich angegeben. Dort drückt sich statt dessen eine vermutete Staatsangehörigkeit aus – was eben für die meisten Behörden und Unternehmen, also den täglichen Rechtsverkehr vollkommen ausreicht (Das gilt übrigens auch für den Reisepass). Das einzige Dokument, auf dem die Staatsbürgerschaft für „Deutsche“ festgehalten wird, ist der Staatsangehörigkeitsausweis. Dieser kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden und setzt eine genaue Prüfung des Antragsstellers und seiner Abstammung und Geschichte voraus. Anschließend erhält man ein Dokument auf dem steht, dass man „deutscher Staatsangehöriger“ ist. Dieses Dokument wird von der Bundesrepublik ausgestellt, enthält aber selber noch keinen Hinweis, auf die genaue Bezeichnung des Staates, dem man angehört.

Diese Regelung stammt noch aus dem Jahr 1913 – also aus der Zeit des deutschen Kaiserreichs. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird die Bezeichnung „deutsch“ verwendet – auch durch die Zeit des 3. Reiches hindurch.11 Da das Kaiserreich nun zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch nicht untergegangenen war, ergibt sich also noch kein Hinweis darauf, dass mit „deutsch“ bloß die Zugehörigkeit zu einem theoretischen, aber nicht(mehr)-existentem Staatswesen gemeint ist.

Warum genau die Bezeichnung „deutsch“ statt eines Staatsnamens gewählt wurde ist nirgendwo eindeutig festgeschrieben, eine logische Erklärung lässt sich aber in der deutschen Geschichte finden. Als aus dem Norddeutschen Bund, Preussen und den süddeutschen Staaten 1871 ein Kaiserreich geformt werden sollte, waren sich die Fürsten und Könige mit Wilhelm II. von Preussen uneins darüber, wie die genaue Bezeichnungen der neuen Gebilde lauten sollte. Während Wilhelm II. für sich die Bezeichnung „Kaiser von Deutschland“ bevorzugte – um seinen Herrschaftsanspruch über alle deutschen Länder zum Ausdruck zu bringen – lehnten die Fürsten aus genau diesem Grund eine solche Bezeichnung ab. Durch die von ihnen bevorzugte und ungenauere Formulierung „Deutscher Kaiser“ wäre die Rechtsposition der Länder offener geblieben. Letztendlich löste man diesen Konflikt in dem man bei der Kaiserkrönung schlicht von „Kaiser Wilhelm“ sprach – ohne jedes Staatsattribut. Da spätestens 1913 für alle Bewohner der deutschen Länder („deutschen Lande“) ein einheitliches Ausweisdokument eingeführt wurde, musste auch hier eine entsprechende politisch Formulierung gewählt werden. Zusätzlich ersparte man sich so eine eindeutige Positionierung gegenüber Österreich, dessen Eingliederung ins Kaiserreich zu diesem Zeitpunkt zwar bereits sehr unwahrscheinlich war – aber noch von dem ein oder anderem erhofft wurde.

Die DDR verzichtete übrigens gänzlich auf eine gesonderte Bezeichnung und beließ es bei der Beschriftung des Dokumentes: „Personalausweis für Bürger der Deutschen demokratischen Republik“. Hier mögen ähnliche Überlegungen – also der Zusammenschluss mit der BRD – eine Rolle gespielt haben.

5. Aber warum gelten dann heute noch Gesetze aus der Zeit vor der Bundesrepublik?

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich entschieden, einige Gesetze aus der Kaiserzeit zu erhalten. Als Rechtsnachfolger ist ihr das leicht möglich (aber auch wenn sie nicht Rechtsnachfolger wäre könnte sie das theoretisch tun), und sie hat das weitestgehend freiwillig getan. Dies kann sie auch jederzeit wieder ändern. Die Weiterverwendung alter Gesetze hat mehrere Vorteile. Sie müssen einerseits nicht mehr neu diskutiert oder geschrieben werden – und andererseits gibt es zu ihnen gewöhnlich bereits eine umfassende Rechtsprechung. Es wurden also Urteile über die konkrete Auslegung eines Gesetzes in verschiedenen Situationen gefällt. Ein Gesetz neu zu schreiben – selbst wenn es den gleichen Wortlaut hätte, müsste auf diese sinnvollen Auslegungsergänzungen verzichten, – bzw. sie erst über einen langen Zeitraum mühselig neu entwickeln.

6. Aber es hat ja nur die Armee kapituliert, nicht die Staatsführung!

Das spielt überhaupt keine Rolle. Die deutschen Armeen wurden in allen Kriegen nach 1871 besiegt, ihre Generäle entlassen und ihre Herrscher entmachtet. Um den Untergang eines Staates zu besiegeln ist kein besonderer Rechtsakt notwendig.

7. Aber wenigstens die Farbe des Deutschen Reisepasses ist Ausdruck mangelnder Souveränität!

Da die fast alle unserer europäischen Nachbarn die gleiche Passfarbe wie Deutschland benutzen, ist die Entstehung dieser Theorie nur dadurch zu erklären, dass die meisten Anhänger von Verschwörungstheorien überhaupt nicht recherchieren. Sie plappern einfach nach was andere Seiten behaupten, die meinen endlich die Wahrheit™ zu berichten, und nennen sich dabei „kritisch“.

Damit meine ich: Die Farbe des Reisepasses spielt einfach keine Rolle. International werden verschieden Farben verwendet, meist handelt es sich um verschiedene Rot- und Blautöne, Grün und Schwarz. Auch Orange kommt vor.

Zum Abschluss ein Appell

Ich mag den Begriff „Verschwörungstheorie“ nicht, denn er diffamiert jede Perspektive, die sich von den offiziellen Erklärungen zu politischen und geschichtlichen Ereignissen abwendet. In meinen Augen ist eine Kritik an offizieller Geschichtsschreibung aber vielfach durchaus berechtigt. Zahlreiche Ereignisse stellen sich Jahre später als das Ergebnis von Absprachen, Geheimverträgen und Verschwörungen heraus.

Dass diese Bezeichnung sich aber als Kampfbegriff eignet, ist auch die Schuld derer die jeden Unfug schon deswegen glauben, weil er eben dem widerspricht was im Fernsehen läuft. Geschmückt mit Absolutheitsansprüchen die sich in Selbstbeschreibungen wie „Wahrheit“, „Infokrieger“, „Erkenntnis“ usw. äußern wird hier oft einfach nur ein abgeschlossenes Weltbild durch ein anderes getauscht.

Wer ernsthaft Interesse hat, sich „der Wahrheit“ anzunähern, der muss regelmäßig nach Perspektiven und Ansichten suchen, die der eigenen widersprechen. Das gilt nicht nur Verschwörungstheoretiker, sondern für alle.

1„Verschwörung“ ist hier als neutraler Begriff gedacht, schließlich ist die menschliche Geschichte durchzogen von kleineren und größeren Verschwörungen schon der Mord an Cäsar, dem damals immerhin mächtigsten Mann der Welt – war Folge einer Verschwörung.

2Weil ein Staat beispielsweise ein Königreich sei, welches widerrufe eine bestimmte Form eines Staates wäre usw.

3Das ist übrigens traurig.

4So gibt es beispielsweise auch ein „Bundesverfassungsgericht“ mit „Bundesverfassungsrichtern“, welche auf Grundlage des Grundgesetzes Recht sprechen.

5So sprach die Westmächte erstmals am Ende der Londoner Außenministerkonferenz 1948 vom Grundgesetz als einer deutschen Verfassung – zum Widerwillen der Innenminister der deutschen Länder.

6Einen guten Überblick hierüber gibt die WDR Dokreihe „Operation Wunderland“, die es zum Beispiel auf Youtube zu sehen gibt. Dabei sei aber angemerkt, dass rechte Kameraden diese Videomateriewl (wie so viel) völlig falsch verstehen. Politisch völlig unbescholtenen, sei sie also mit Vorsicht empfohlen.

7Wie an soooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo vielen anderen Stellen auch…

8Von diesen Überlegungen unabhängig ist natürlich die Bewertung der noch vorhandene Legitimität oder gar der Inhalt dieser Verträge. Aus demokratischer Perspektive, sollten solche Verträge zu einer regelmäßigen Bewertung zumindest auch dem Parlament bekannt sein. Dass dadurch natürlich jederzeit die Veröffentlichung seliber befürchtet werden müsste, ist ein Erklärungsgrund warum dies eben nicht der Fall ist.

9Neue Gesetze, die sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigen brauchen natürlich immer auch einen Namen. Dabei kann es oft zu sinnlos wirkenden Doppelbezeichnungen kommen.

10Kleiner Juristenscherz 😉

11Das von mir hier verlinkte Bild wird übrigens auch von anderer Stelle verwendet, um genau das Gegenteil zu behaupten. Das ist nicht nur interessant, weil es deutlich macht, dass viele vermeintliche „Fakten“ in Abhängigkeit der eigenen Erfahrungen völlig unterschiedlich interpretiert werden können, – sondern es sollte auch zu eigenen Recherchen in sich widersprechenden Quellen ermuntern. Vielleicht habe ich ja Unrecht?